Gebäudeeinmessung Durchführung

    Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen

    Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert.

     

    zuständige Stelle

    Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt

    Beschreibung

    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
    • Rückverfolgung der Flurstücke
    • Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
    • Grenzvermessungen
    • Erstellung von amtlichen Lageplänen
    • Gebäudeeinmessung und Überwachung der
    • Gebäudeeinmessungspflicht
    • Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 08:00 bis 15:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)

    Fax: 03535 46-2730

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)

    E-Mail: katasteramt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
    • Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück

    Voraussetzungen

    Ein Gebäude wurde errichtet oder der Grundriss des Gebäudes wurde verändert.

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person,
    • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Gebäudeveränderung in das Liegenschaftskataster

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

    Kosten

    Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Stichwörter

    Absteckung, Grundrissvermessung, Bauantrag, Baugenehmigung, Lageplan, Wohngebäude, Vermessung, Bauen, Gebäudeerfassung, Einmessung, Baugenehmigungsverfahren, Teilabriss, Hausbau, Gebäude, Errichtung, Grundrissänderung, Bauwerk, Anbau, Bauliche Anlage, Gebäudevermessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de