Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Gebäudeeinmessung und Einmessungsbescheinigung
Telefon: 0355 612 4258
Telefon: 0355 612 4258
Ansprechpartner
Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4215(Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
E-Mail: vermessungsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Formulare
Vermessungsantrag
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
- Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Gebäudeeinmessung und Einmessungsbescheinigung
Für die Gebäudeeinmessung benötigen Sie:
- Herstelleungswert der baulichen Anlagen
Für die Einmessungsbescheinigung benötigen Sie:
- genehmigte Bauzeichnungen
- Herstellungswert der baulichen Anlage (Amtlicher Lageplan mit Projekteintrag oder Objektbezogener Lageplan)
Für die Gebäudeeinmessung benötigen Sie:
- Herstelleungswert der baulichen Anlagen
Für die Einmessungsbescheinigung benötigen Sie:
- genehmigte Bauzeichnungen
- Herstellungswert der baulichen Anlage (Amtlicher Lageplan mit Projekteintrag oder Objektbezogener Lageplan)
Voraussetzungen
Ein Gebäude wurde errichtet oder der Grundriss des Gebäudes wurde verändert.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
- eine erbbauberechtigte Person,
- eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Gebäudeveränderung in das Liegenschaftskataster
Fristen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Gebäudeeinmessung und Einmessungsbescheinigung
Wird die Veranlassung der notwendigen Vermessungsarbeiten zur Fortführung des Liegenschaftskatasters nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der baulichen Anlage oder nach ihrer Grundrissveränderung nachgewiesen, erfolgt die Einmessung der baulichen Anlage oder der Grundrissveränderung nach rechtzeitigem Hinweis auf die Einmessungspflicht von Amts wegen auf Kosten der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Inhaberinnen und Inhaber eines grundstücksgleichen Rechtes.
Wird die Veranlassung der notwendigen Vermessungsarbeiten zur Fortführung des Liegenschaftskatasters nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der baulichen Anlage oder nach ihrer Grundrissveränderung nachgewiesen, erfolgt die Einmessung der baulichen Anlage oder der Grundrissveränderung nach rechtzeitigem Hinweis auf die Einmessungspflicht von Amts wegen auf Kosten der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Inhaberinnen und Inhaber eines grundstücksgleichen Rechtes.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Kosten
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.02.2023
Stichwörter
Gebäudeerfassung, Bauliche Anlage, Hausbau, Anbau, Errichtung, Bauen, Einmessung, Absteckung, Wohngebäude, Teilabriss, Vermessung, Grundrissänderung, Gebäudevermessung, Lageplan, Bauantrag, Grundrissvermessung, Bauwerk, Baugenehmigungsverfahren, Gebäude, Baugenehmigung