Flurstück Verschmelzung mit örtlicher Vermessung
Eine Zerlegungsvermessung ist zu veranlassen, wenn ein Teil eines Grundstücks ein eigenständiges Grundstück werden soll.
Beschreibung
Sie wollen Ihr Flurstück zerlegen oder haben sich mit einer Grundstückseigentümerin oder einem Grundstückseigentümer über den Kauf einer Teilfläche geeinigt? Dann können Sie hier die Zerlegungsvermessung beantragen.
Bei der Zerlegungsvermessung werden die neuen Teilstücke festgelegt und, sofern gewünscht, durch Abmarkung (z. B. durch Grenzsteine) in der Örtlichkeit dokumentiert. Nicht auffindbare Grenzpunkte einer bestehenden Grenze können auf Antrag mit festgestellt und abgemarkt werden.
Nach der Zerlegungsvermessung werden die Ergebnisse in das Liegenschaftskataster eingetragen. Die zuständige Katasterbehörde erstellt einen Fortführungsnachweis, in dem es die Veränderungen im Liegenschaftskataster (z. B. Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert. Dieser Nachweis wird dem Grundbuchamt automatisiert übermittelt. Zur Beurkundung eventueller Grundstücksgeschäfte wird auf Wunsch ein Auszug an die zuständige Notarin oder den zuständigen Notar gesandt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen auch ohne örtliche Vermessung möglich. Dieses Verfahren heißt Sonderung. Um zu klären, ob eine Sonderung in Ihrem Fall möglich ist, müssen Sie sich in jedem Fall vorab bei der zuständigen Katsterbehörde oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beraten lassen.
zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt
Beschreibung
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
- Rückverfolgung der Flurstücke
- Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
- Grenzvermessungen
- Erstellung von amtlichen Lageplänen
- Gebäudeeinmessung und Überwachung der
- Gebäudeeinmessungspflicht
- Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00 bis 15:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)
Fax: 03535 46-2730
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)
E-Mail: katasteramt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Zerlegungsvermessung stellen, wenn Sie
- Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
- eine erbbauberechtigte Person,
- eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Die Übernahme der Gebühren muss eindeutig angegeben werden.
Antragstellende Personen schulden die Gebühren, sofern die gebührentragende Person ausfällt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neunen Flurstücke im Liegenschaftskataster
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Kosten
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.02.2023
Stichwörter
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