Flurstück Verschmelzung

    Verschmelzung von Flurstücken beantragen

    Sie möchten mehrere zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammenfassen? Diese Verschmelzung sorgt für eine übersichtliche Darstellung Ihres Grundeigentums.

    Beschreibung

    Ihr Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken und Sie möchten eine übersichtlichere Darstellung Ihres Eigentums erreichen? Dann können Flurstücke verschmolzen werden. Die Verschmelzung kann das Katasterbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt für Sie erledigen. Den Antrag dazu stellen Sie bei der Katasterbehörde selbst oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

    Durch die Verschmelzung reduziert sich die Zahl der Flurstücke, aus denen ein Grundstück besteht. Dadurch ist die Flurkarte übersichtlicher und einfacher zu verstehen. Auch die genaue Bezeichnung Ihres Grundeigentums, zum Beispiel beim Aufsetzen wichtiger Dokumente wie Verträgen oder einem Testament, wird einfacher und weniger fehleranfällig. Im Baugenehmigungsverfahren kann eine Verschmelzung helfen, Baulasten zu vermeiden.

    Gehören die zu verschmelzenden Flurstücke zu unterschiedlichen Grundstücken, müssen die Grundstücke zunächst im Grundbuch vereinigt werden. Dazu ist ein eigener Antrag beim Grundbuchamt notwendig, der bei der Katasterbehörde oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen werden kann.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt

    Beschreibung

    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
    • Rückverfolgung der Flurstücke
    • Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
    • Grenzvermessungen
    • Erstellung von amtlichen Lageplänen
    • Gebäudeeinmessung und Überwachung der
    • Gebäudeeinmessungspflicht
    • Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 08:00 bis 15:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)

    Fax: 03535 46-2730

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)

    E-Mail: katasteramt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

    Voraussetzungen

    • Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
    • Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.

    Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen müssen die zu verschmelzenden Flurstücke in gleicher Weise berühren Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder

    Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder

    eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung, Voranfrage beim Grundbuchamt, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

    Kosten

    Von Amtswegen gebührenfrei

    Auf Antrag Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Stichwörter

    Liegenschaftskataster, Flurstücksnummer, Flurstücksbildung, Grundstücksvermessung, Vereinigung, Flurstücksgrenze, Kataster, Grundstück, Flurstücksverschmelzung, Teilfläche, Liegenschaft, Vermessung, Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch, Liegenschaftsvermessung, Katastervermessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de