Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Ansprechpartner
Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr Fr.   08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039745 86122
E-Mail: meldestelle@uckerland.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeinde Uckerland
Empfänger: Gemeinde Uckerland
IBAN: DE71 1705 6060 3424 0084 00
Gemeinde Uckerland
Empfänger: Gemeinde Uckerland
IBAN: DE63 1203 0000 1020 5535 56
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015