Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 35

    17337 Uckerland

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 11:30 Uhr Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr Fr.   08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039745 86122

    E-Mail: meldestelle@uckerland.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Uckerland

    Empfänger: Gemeinde Uckerland

    IBAN: DE71 1705 6060 3424 0084 00

    Gemeinde Uckerland

    Empfänger: Gemeinde Uckerland

    IBAN: DE63 1203 0000 1020 5535 56

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Schröder, Michael)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Schröder, Michael)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 26.06.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)