Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Amt Lindow (Mark)

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße des Friedens 20

    16835 Lindow (Mark)

    Kontakt

    Fax: 033933 72907

    Telefon Festnetz: 033933 89630

    E-Mail: webmaster@amt-lindow-mark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de