Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Stadt Lübbenau/Spreewald - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Mit einem bürgerorientierten Dienstleistungsangebot wollen wir Sie freundlich und fachkundig beraten. Das Bürgerbüro ist zentrale Anlaufstelle für Sie, als Einwohnerin und Einwohner oder für unsere Gäste. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Fehlgänge und lange Wartezeiten vermeiden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    03222 Lübbenau (Spreewald)/Lubnjow (Błota)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag          09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch        geschlossen Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag           geschlossen  Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Potratz, Alfons)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Potratz, Alfons)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 26.06.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)