Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Hinweise für Eberswalde: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Eine Wohnung gilt dann als bezogen, wenn sie zur tatsächlichen Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens genutzt wird.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Hinweise für Eberswalde: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Eine Wohnung gilt dann als bezogen, wenn sie zur tatsächlichen Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Formulare
Vollmacht An- und Ummeldung
Einverständniserklärung
Datenweitergabe bei Um- und Abmeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
15.3 Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03334 64-153
E-Mail: wohnen@eberswalde.de
Kontaktperson
Herr Paul Klatt (Sachgebietsleiter)
Internet
Stichwörter
Wohnen, Wohngeld, Wohnung
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Eberswalde: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderreisepässe (von allen Personen die an- oder umgemeldet werden)
Wohnungsgeberbestätigung
ggf. Heiratsurkunde
ggf. Geburtsurkunde
ggf. Vollmacht An- und Ummeldung
ggf. Einverständniserklärung bei Ummeldung eines Minderjährigen
ggf. Datenweitergabe bei Ab- und Ummeldung
Unter Umständen können weitere Unterlagen nötig sein. Ausländische Dokumente müssen von einem/einer in Deutschland anerkannten Dolmetscher/in übersetzt worden sein.
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vollmacht An- und Ummeldung
- Datenweitergabe bei Um- und Abmeldung
- Einverständniserklärung
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015