Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung)

    Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsstraße 12

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 3703-0

    Fax: 0331 5350-11

    E-Mail: info@hwk-ff.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname
      • Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll
    • Angaben zur neuen Betriebsstätte:
      • Adresse
      • Kontaktdaten
      • Tätigkeit
         

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Land Brandenburg:

    Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung steht der Rechtsweg offen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte. 
    • Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.
       

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 22.06.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Handwerksrolleneintragung, zulassungsfreies Handwerk, Handwerk, Adresse, HWK, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkerverzeichnis, Handwerksregister, Betriebsstätte, Handwerkskammer, Datenänderung, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Handwerksrolle, Änderungen, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungspflichtiges Handwerk, Eintragung Handwerksrolle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)