Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung)

    Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsstraße 12

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0335 5350-11

    Telefon Festnetz: 0335 5619-0

    E-Mail: info@hwk-ff.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 17

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: 0355 7835-280

    Telefon Festnetz: 0355 7835-444

    E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname
      • Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll
    • Angaben zur neuen Betriebsstätte:
      • Adresse
      • Kontaktdaten
      • Tätigkeit
         
    • bei zulassungspflichtigen Handwerken: Angaben zur Betriebsleitung

    Formulare

    Online-Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
    • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

    Schriftlicher Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
    • Laden Sie die Antragsformulare zur Eintragung in die Handwerksrolle herunter.
    • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen Ihrer Kenntnisse an Ihre zuständige Handwerkskammer.
    • Ihr Antrag und die Nachweise werden von der Handwerkskammer geprüft.

    Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Handwerkskarte sowie einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Land Brandenburg:

    Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung steht der Rechtsweg offen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte. 
    • Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.
       

    Fristen

    keine

    Land Brandenburg:

    Anzeige der Handwerkstätigkeit: vor Beginn

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg am 26.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2023

    Stichwörter

    Eintragung Handwerksrolle, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle, Datenänderung, handwerksähnliches Gewerbe, Adresse, Betriebsstätte, Handwerk, zulassungsfreies Handwerk, Handwerksregister, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Handwerkerverzeichnis, Handwerksrolleneintragung, Änderungen, HWK

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de