Daten der Handwerksregister Änderung der Adresse einer Betriebsstätte

    Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
    Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 

    • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
    • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
       

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsstraße 12

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0335 5350-11

    Telefon Festnetz: 0335 5619-0

    E-Mail: info@hwk-ff.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 17

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: 0355 7835-280

    Telefon Festnetz: 0355 7835-444

    E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname 
      • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
    • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
      • Kontaktdaten 
      • Adresse der Betriebsstätten
         

    Voraussetzungen

    Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg am 26.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Stichwörter

    Eintrag Handwerksrolle, Handwerksregister, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke, Handwerksrolleneintragung, Handwerkerverzeichnis, Betriebsstätte, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Adressänderung, HWK, Handwerkskammer, Handwerksrolle, Änderungen, zulassungsfreies Handwerk, handwerksähnliches Gewerbe, Datenänderung, Adresse, zulassungspflichtiges Handwerk

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de