Daten der Handwerksregister Änderung persönliche Daten

    Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen

    Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).  

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 17

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 7835-444

    Fax: 0355 7835-280

    E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname 
    • Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)
    • Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten
       
    • gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

    Voraussetzungen

    Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:

    • Adressdaten 
    • elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg am 26.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Stichwörter

    Gesellschafter, Datenänderung, Eintragung Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, zulassungsfreies Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Betriebsleitung, Handwerksregister, Handwerksrolleneintragung, Änderungen, Adresse, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Vertretungsberechtigte, Handwerkskammer, HWK, Handwerksrolle, persönliche Daten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English