Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.
Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.
Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kommune
Ansprechpartner
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03301 601-6231
E-Mail: veterinaeramt@oberhavel.de
Kontaktperson
Team Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Hausanschrift
E-Mail: veterinaeramt@oberhavel.de
Internet
Stichwörter
Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt
Voraussetzungen
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Fristen
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 02.05.2024
Stichwörter
Gehegewild, Wildgehege, Wildtierhaltung, Tierhaltung, Naturschutz, Freigehege, Tierschutz, Artenschutz, Freilandgehege, Tiergehege