Tiergehege Errichtung Anzeige Entgegennahme

    Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

    Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.

    Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

    Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Platz 1

    16775 Gransee

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-6231

    E-Mail: veterinaeramt@oberhavel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
    • Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
    • Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
    • Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
    • Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
    • Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken. 

    Ergänzung Land Brandenburg:

    • Bei der Haltung der Tiere müssen Sie den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung tragen, insbesondere müssen Sie die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe und Gestaltung und innerer Einrichtung art- und tiergerecht ausgestalten,
    • Sie müssen die Tiere auf der Grundlage eines dem Stand der guten veterinärmedizinischen Praxis entsprechenden schriftlichen Programms zur tiermedizinischen Vorbeugung und Behandlung sowie zur Ernährung pflegen,
    • Sie müssen dem Eindringen von Schadorganismen sowie dem Entweichen der Tiere vorbeugen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

    Verfahrensablauf

    Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

    Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Sie kann die Beseitigung eines Tiergeheges anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.

    Fristen

    • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 25.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Wildtierhaltung, Tierhaltung, Gehegewild, Artenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English