Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft Genehmigung

    Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Forstschadinsekten aus der Luft ausbringen

    Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Land Brandenburg verboten. Für eine Ausbringung, ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

    Beschreibung

    Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen benötigen Sie eine Genehmigung. Im Land Brandenburg wird das Genehmigungsverfahren vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Es prüft Ihren Genehmigungsantrag sowie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

    Zuständigkeit

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

    pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

    +49 335 60676-2101

    Ansprechpartner

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 54

    15236 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0335 60676-2404

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2403(Büro Präsidentin Öffentlichkeitsarbeit)

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2101(Abteilung 3 - Pflanzenschutzdienst)

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2403(Abteilung 1 - Service und Fördermanagement)

    E-Mail: poststelle@lelf.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Agrar, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, LELF, Tierhaltung, Tierzucht

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Kopie des Luftfahrerscheins
    • Kopie des Sachkundenachweises der Anwender (Pilot und Bodenpersonal) nach § 9 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes
    • Anwendungsplan (flurstückgenau) mit Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel einschließlich der verwendeten Zusatzstoffe sowie der voraussichtlichen Anwendungszeitpunkte oder Anwendungszeiträume Arbeitsflugkarte, analog oder digital
    • schriftliche Erlaubnis der Nutzungsberechtigten der betroffenen Bodenflächen, die als Arbeitsflugplätze (einschließlich Betankungsplätze) vorgesehen sind

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen Waldeigentum besitzen oder Verfügungsberechtigte Person sein bzw. Körperschaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.

    Ihnen muss eine Gefährdungsbeurteilung des Landesbetrieb Forst Brandenburg vorliegen. 

    Eine Abstimmung mit der zuständigen Oberförsterei ist durchzuführen.

    Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer/Verfügungsberechtigte stellen einen formgebundenen Antrag an das LELF.

    Das LELF prüft den Antrag förmlich und fachlich unter Beteiligung von Fachbehörden.

    Der Antrag wird im Ergebnis schriftlich beschieden. Die Gebühren werden der Antragstellerin, dem Antragsteller mit Bescheid mitgeteilt.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Dauer: 30 Werktage

    Bearbeitungsdauer

    30 Werktage

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel mit Luftfahrzeugen, Pflanzenschutzmittel, Genehmigung, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de