Kahlschlag im Schutzwald
Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Beschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Fristen
Es gibt keine Antragsfrist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023
Stichwörter
Wald, geschützte Waldgebiete, Kahlhieb, Schutzwald, Kahlschlag, Waldgebiete