Fischerprüfung ablegen
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung (Anglerprüfung) ablegen und bestehen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung (Anglerprüfung) ablegen und bestehen. Die Prüfung können Sie bei der unteren Fischereibehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) oder bei anerkannten Stellen ablegen.
Die Termine für die Anmeldung zur Fischerprüfung (Anglerprüfung) sowie Tag, Uhrzeit und Ort der Prüfungen werden durch die zuständigen Stellen nach Bedarf festgelegt und in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Die Fischerprüfung (Anglerprüfung) ist eine schriftliche Prüfung in deutscher Sprache. Sie umfasst 60 Fragen, jeweils zwölf Fragen aus den Prüfungsgebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische sowie einschlägige Rechtsvorschriften. Die Fragen müssen innerhalb von zwei Stunden beantwortet werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem der Prüfungsgebiete mindestens sechs Fragen und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet wurden.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis.
In bestimmten Fällen können Sie von der Prüfung befreit sein (siehe Hinweise / Besonderheiten).
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Jagd- und Fischereibehörde
Aktuelles
Jagd- und Fischereirecht 
Beschreibung
Als untere Jagdbehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich Jagdrecht zuständig, sofern sie nicht der obersten Jagdbehörde zugewiesen sind.
Aufgaben Jagdbehörde:
- Durchführung der Jägerprüfung
- Erteilung von Jagdscheinen
- Überprüfung der Existenz von Jagdbezirken
- Überprüfung der Nutzbarkeit von Jagdbezirken
- Aufsicht über Jagdgenossenschaften
- Bestätigung der Anzeige von Jagdpachtverträgen
- Erteilung von Jagderlaubnissen
- Bestätigung/ Festsetzung von Abschussplänen
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Als untere Fischereibehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich des Fischereirechts zuständig, sofern sie nicht der obersten Fischereibehörde zugewiesen sind. Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Prüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das Alter von acht Jahren erreicht haben. Angler, die Raubfische angeln wollen, benötigen einen entsprechenden Fischereischein. Sie müssen dafür bestimmte Qualifikationen nachweisen.
Aufgaben Fischereibehörde:
- Durchführung der Anglerprüfung
- Erteilung von Fischereischeinen
- Genehmigung von Angelveranstaltungen
- Bestätigung der Anzeige von Fischereipachtverträgen
- Fischereiaufsicht
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Anglerprüfungen im Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen mehr. Auf der Grundlage des § 19 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (BbgFischG) erfolgt die Anglerprüfung im Auftrag der Unteren Fischereibehörde (UFB) der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der Obersten Fischereibehörde anerkannt wurden. Diese Anerkennung erfolgt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg auch für den Landesanglerverband Brandenburg e.V. Interessenten für die Anglerprüfung melden sich bitte bei den zugelassenen Prüfungsstellen bzw. bei den hier genannten Personen:
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4404(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4419(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4458(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Fax: +49 3535 46-4448
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
- vollständige Antragsunterlagen
- Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
- bei Minderjährigen zusätzlich Einverständniserklärung eines Elternteils oder des gesetzlichen Vertreters
Formulare
Voraussetzungen
- rechtzeitig und vollständig bei der zuständigen Stelle vorliegende Antragsunterlagen
- vierzehntes Lebensjahr muss zum Zeitpunkt der Prüfung vollendet sein
- Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühr an die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei nicht erteilter Zulassung oder nicht bestandener Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, in dem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Fischereischeinprüfung (Anglerprüfung) an und entrichten die Prüfungsgebühr.
- Wenn Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der zuständigen Stelle.
- Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme.
- Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie bei der zuständigen unteren Fischereibehörde einen Fischereischein beantragen.
- Das Prüfungszeugnis sollten Sie anschließend aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder ggf. bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.
Kosten
Die Prüfungsgebühr einschließlich der Erteilung eines Zeugnisses beträgt 25,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Die in Brandenburg abgelegte Fischerprüfung (Anglerprüfung) wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Sofern Ihr Wohnsitz nicht in Brandenburg liegt, sollten Sie sich vor Ablegung der Prüfung in Ihrem Heimatbundesland nach der Anerkennung erkundigen.
Sie sind von der Fischerprüfung (Anglerprüfung) befreit, wenn Sie:
1. eine abgeschlossene fischereiliche Berufsausbildung nachweisen
2. eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben
3. als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
4. eine Fischereischeinprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben und dies nachweisen können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023
Stichwörter
Anglerprüfung, Fischerprüfung, Fischerschein Prüfung, Angelscheinprüfung, Fischereischeinprüfung