• Lebusa (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben

Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen

Melden Sie den Beginn genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde. 

Beschreibung

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitteilen, wann Sie mit Ihrem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg (Elster)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Kirchhainer Straße 38a

03238 Finsterwalde

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung ; Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)

Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)

Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)

Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)

E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de(Herzberg)

E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de(Finsterwalde)

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 04.12.2018

Technisch geändert am 11.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Anzeige, Formular Baubeginnanzeige
  • Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
  • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen

Formulare

Voraussetzungen

Mit der Ausführung Ihres genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsfrei gestellten Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt.

Spätestens mit der Baubeginnanzeige müssen Sie die erforderlichen bautechnischen Nachweise einreichen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde den geplanten Baubeginn mindestens 1 Woche zuvor in Textform an.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind. Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Fristen

Anzeigefrist: mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten

Kosten

keine

Weitere Informationen

Wird die Baubeginnanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023

Version

Technisch erstellt am 10.03.2023

Technisch geändert am 05.11.2024

Stichwörter

Bauvorhaben, Baugenehmigung, Baubeginn, Anzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020