Landesteilhabegeld für blinde Menschen beantragen
Wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben, können Sie durch das Landesteilhabegeld für blinde Menschen finanziell unterstützt werden.
Beschreibung
Die Leistung im Land Brandenburg für blinde Menschen heißt Landesteilhabegeld für blinde Menschen.
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Landesteilhabegeld.
Es ist eine freiwillige gesetzliche Leistung des Landes. Es soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.
Landesteilhabegeld für blinde Menschen wird ab dem 18. Lebensjahr in Höhe von maximal 425,00 Euro monatlich gezahlt. Vor dem 18. Lebensjahr beträgt es maximal 212,50 Euro monatlich (Stand 01.07.2024).
Blinde Bewohnerinnen und Bewohner in einer stationären Einrichtung erhalten ein regelmäßig auf die Hälfte reduziertes Landesteilhabegeld.
Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen bei häuslicher Pflege aus der Pflegeversicherung, werden ganz oder teilweise auf das Landesteilhabegeld für blinde Menschen angerechnet. In diesen Fällen würde sich das Landesteilhabegeld verringern.
zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte
Ansprechpartner
Für Roskow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
- Nachweis über die Blindheit (mindestens ein Nachweis erforderlich):
- Fachärztliche Bescheinigung über die Blindheit
- Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (blind)
- Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
Voraussetzungen
Bei Ihnen muss durch ein Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) das Merkzeichen Bl (blind) festgestellt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an die örtlich zuständige Behörde und beantragen das Landesteilhabegeld.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und wird bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen auf Sie zukommen.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die Behörde Ihren Anspruch auf Landesteilhabegeld.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass das Landesteilhabegeld frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag gestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
keine Antragsgebühren; Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen
Weitere Informationen
Auskünfte über das Landesteilhabegeld für blinde Menschen können Sie größtenteils auf den unterschiedlichen Internetseiten des für Sie zuständigen Landkreises oder der zuständigen kreisfreien Stadt finden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Gesundheit und Soziales am 18.02.2025
Stichwörter
Blindengeld, Pflegegeld, Blind, Merkzeichen, blindheitsbedingter Mehraufwand, Auszahlung, Blindheit, Erblindung, Teilhabegeld