Fliegende Bauten - Nachabnahme Durchführung

    Nachabnahme der Fliegenden Bauten durchführen

    Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten - Nachabnahme

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das jeweilige in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. 

    War die Gebrauchsabnahme wg. Mängel nicht möglich, ist nach Beseitigung der Mängel eine Nachabnahme durchzuführen.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Teltow-Fläming

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nuthefließ 2

    14943 Luckenwalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03371 608-0

    Fax: 03371 608-9000

    E-Mail: info@teltow-flaeming.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige zur Gebrauchsabnahme

    Prüfbuch des fliegenden Baus

    Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)

    Formulare

    Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen, Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

    a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

    b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

    c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

    bestätigt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.

    Fristen

    Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    Zeitgebühr

    Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2023

    Stichwörter

    Karussell, Zelt, Halle, Gebrauchsabnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English