Nachabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten - Nachabnahme
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das jeweilige in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
War die Gebrauchsabnahme wg. Mängel nicht möglich, ist nach Beseitigung der Mängel eine Nachabnahme durchzuführen.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht
Aktuelles
Technische Bauaufsicht Die Technische Bauaufsicht in der Kreisverwaltung sorgt für die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und technischer Standards bei Bauvorhaben. Sie prüft Bauanträge auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, überwacht die Sicherheit von Gebäuden und kontrolliert Bauausführungen. Zudem berät sie Bauherren, Planer und Unternehmen zu baurechtlichen Anforderungen und trägt so zur Qualitätssicherung im Bauwesen bei. Ziel ist es, sichere, nachhaltige und rechtskonforme Bauwerke im Landkreis zu gewährleisten.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach 100064
01945 Senftenberg/Zły Komorow
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis:  Weitere Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03573 870-5400
Internet
Stichwörter
Bau, Bauamt, Bauantrag, Bauaufsicht, Bauen
erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Gebrauchsabnahme
Prüfbuch des fliegenden Baus
Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Formulare
Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen, Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.
Voraussetzungen
Der Gebrauch wird erlaubt, wenn
a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,
b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,
c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse
bestätigt werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Fristen
Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
Zeitgebühr
Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023
Stichwörter
Halle, Karussell, Gebrauchsabnahme, Zelt