Nachabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten - Nachabnahme
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das jeweilige in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
War die Gebrauchsabnahme wg. Mängel nicht möglich, ist nach Beseitigung der Mängel eine Nachabnahme durchzuführen.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)
Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)
Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)
E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de
E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Gebrauchsabnahme
Prüfbuch des fliegenden Baus
Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Formulare
Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen, Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.
Voraussetzungen
Der Gebrauch wird erlaubt, wenn
a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,
b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,
c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse
bestätigt werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Fristen
Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
Zeitgebühr
Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023
Stichwörter
Karussell, Zelt, Halle, Gebrauchsabnahme