Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen
Übertragung der Fliegenden Bauten auf Dritte anzeigen
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.
Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.
Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.
zuständige Stelle
TÜV Rheinland Industrie
Zuständigkeit
Prüfstelle fliegende Bauten
Ansprechpartner
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Adresse
Hausanschrift
Stichwörter
TÜV, TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz
erforderliche Unterlagen
Angaben zur Übertragung
Formulare
Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023
Stichwörter
Karussell, Zelt, Prüfamt, Ausführungsgenehmigung, Genehmigung, Halle, Fliegende Bauten