Fliegende Bauten - Anzeige der Übertragung Entgegennahme

    Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen

    Übertragung der Fliegenden Bauten auf Dritte anzeigen

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.

    Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.

    Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.

    zuständige Stelle

    TÜV Rheinland Industrie

    Zuständigkeit

    Prüfstelle fliegende Bauten

    Ansprechpartner

    TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Alboinstraße 56

    12103 Berlin

    Stichwörter

    TÜV, TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 06.03.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zur Übertragung

    Formulare

    Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Wochen

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 09.03.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Zelt, Halle, Genehmigung, Karussell, Prüfamt, Ausführungsgenehmigung, Fliegende Bauten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)