Fliegende Bauten - Anzeige der Aufstellung Entgegennahme

    Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

    Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen ist eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde durchzuführen, deshalb muss die Aufstellung angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Für Kreis Oder-Spree (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige zur Gebrauchsabnahme

    Prüfbuch des fliegenden Baus

    Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)

    Formulare

    Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin am Fliegenden Bau erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

    a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

    b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

    c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

    bestätigt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.

    Fristen

    Die Anzeige muss rechtzeitig vor Gebrauch erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Zeitgebühr

    Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    100-250€

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2023

    Stichwörter

    Fliegende Bauten, Gebrauchsabnahme, Zelt, Halle, Karussell

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English