Fliegende Bauten - Anzeige der Aufstellung Entgegennahme

    Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

    Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen ist eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde durchzuführen, deshalb muss die Aufstellung angezeigt werden.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchhainer Straße 38a

    03238 Finsterwalde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)

    Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)

    Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)

    E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de

    E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige zur Gebrauchsabnahme

    Prüfbuch des fliegenden Baus

    Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)

    Formulare

    Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin am Fliegenden Bau erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

    a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

    b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

    c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

    bestätigt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.

    Fristen

    Die Anzeige muss rechtzeitig vor Gebrauch erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Zeitgebühr

    Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    100-250€

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2023

    Stichwörter

    Fliegende Bauten, Gebrauchsabnahme, Zelt, Halle, Karussell

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English