Anzeige des Baubeginns
Melden Sie den Beginn genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Beschreibung
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitteilen, wann Sie mit Ihrem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen möchten.
Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht
Aktuelles
Technische Bauaufsicht Die Technische Bauaufsicht in der Kreisverwaltung sorgt für die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und technischer Standards bei Bauvorhaben. Sie prüft Bauanträge auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, überwacht die Sicherheit von Gebäuden und kontrolliert Bauausführungen. Zudem berät sie Bauherren, Planer und Unternehmen zu baurechtlichen Anforderungen und trägt so zur Qualitätssicherung im Bauwesen bei. Ziel ist es, sichere, nachhaltige und rechtskonforme Bauwerke im Landkreis zu gewährleisten.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach 100064
01945 Senftenberg/Zły Komorow
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis:  Weitere Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03573 870-5400
Internet
Stichwörter
Bau, Bauamt, Bauantrag, Bauaufsicht, Bauen
erforderliche Unterlagen
- Anzeige, Formular Baubeginnsanzeige
- Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
- ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Online-Dienst vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Mit der Ausführung Ihres genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsfrei gestellten Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt.
Spätestens mit der Baubeginnsanzeige müssen Sie die erforderlichen bautechnischen Nachweise einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde den geplanten Baubeginn mindestens 1 Woche zuvor in Textform an.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind. Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.
Fristen
Anzeigefrist: mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten
Kosten
keine
Weitere Informationen
Wird die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023
Stichwörter
Bauvorhaben, Baugenehmigung