Anzeige des Baubeginns
Melden Sie den Beginn genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Beschreibung
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitteilen, wann Sie mit Ihrem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen möchten.
Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.
zuständige Stelle
örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze vorhanden
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: BUS Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Linien:- Bus: Linie 862 - Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
- Bus: Linie 861 Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Postanschrift Bauordnungs- und Planungsamt
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare zum/nach Baubeginn (gültig ab 01.07.2016)
Am Ende des assistenten-gestützten Formulars erhalten Sie automatisch ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument. Einfach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Stelle senden.
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung
erforderliche Unterlagen
- Anzeige, Formular Baubeginnsanzeige
- Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
- ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Online-Dienst vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Mit der Ausführung Ihres genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsfrei gestellten Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt.
Spätestens mit der Baubeginnsanzeige müssen Sie die erforderlichen bautechnischen Nachweise einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde den geplanten Baubeginn mindestens 1 Woche zuvor in Textform an.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind. Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.
Fristen
Anzeigefrist: mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten
Kosten
keine
Weitere Informationen
Wird die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023
Stichwörter
Bauvorhaben, Baugenehmigung