Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung
Bei Bauvorhaben des Bundes und der Länder kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.
Beschreibung
Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.
zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Ansprechpartner
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Infrastrukturministerium
erforderliche Unterlagen
Bauantragsunterlagen
Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Zustimmung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.
Fristen
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
2 Monate
Kosten
Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023
Stichwörter
Überwachung, Bauvorhaben, Bauen, Oberste Bauaufsichtsbehörde, Bauüberwachung