Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung

    Bei Bauvorhaben des Bundes und der Länder kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.

    Beschreibung

    Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

    oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Henning-von-Tresckow-Str. 2-8

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 866-0

    Fax: 0331 866-8368

    E-Mail: poststelle@mil.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Infrastrukturministerium

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bernau bei Berlin - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03338 365343

    E-Mail: bauverwaltung@bernau-bei-berlin.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2022 (von: Herrmann, Claudia)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Priefer, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Bauantragsunterlagen

    Formulare

    •  Formulare vorhanden: nein
    • Online-Dienst vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Versagung der Zustimmung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.

    Fristen

    Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate

    Kosten

    Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Überwachung, Bauvorhaben, Bauen, Oberste Bauaufsichtsbehörde, Bauüberwachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)