Elternbeitrag Festsetzung

    Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in der Kindertagesbetreuung

    Wenn Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut wird, erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beiträge durch Bescheid nach § 18 Abs.2 i.V.m. § 17 Absatz 1 KitaG.

    Beschreibung

    Für die Betreuung ihres Kindes bezahlen Eltern Beiträge.

    Kindertagespflege:

    Wird Kindertagespflege in Anspruch genommen, so erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge gemäß § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 KitaG. Gemäß § 17 Abs. 1 KitaG beteiligen sich die Personensorgeberechtigten an den entstehenden Aufwendungen der Kindertagespflege im Sinne von § 17 Abs. 3 KitaG mit ihren Elternbeiträgen sowie mit einem Essengeld, dessen Höhe auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagessen begrenzt ist. Da die Elternbeiträge gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG Beiträge zu den entstehenden Kosten sind, darf der höchste Elternbeitrag die anteilig auf einen Betreuungsplatz entfallenden rechnerischen Kosten der Kindertagespflege nicht überschreiten. Die Elternbeiträge sind nicht von der Tagespflegeperson festzusetzen und zu erheben, sondern vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid.

    Kindertagesstätte:

    Für den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen. Die Beiträge werden nach folgenden Maßstäben festgesetzt:

    Die Elternbeiträge sind gem. § 17 KitaG sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung durch eine Beitragsordnung festgelegt und erhoben. Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen. Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen können die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühren erheben. Das Essengeld ist auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagsessen begrenzt. 

    Ändern sich die Einkommensverhältnisse oder die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder oder der vereinbarte Betreuungsumfang, wird der Beitrag/ die Gebühr angepasst, anhand der vom Träger der Einrichtung/ dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgegebenen Staffelung.

    Hinweise für Potsdam: Elternbeiträge (IES:Potsdam)

    Kindertagesbetreuung in Potsdam - Tipps, Informationen, Beratung

    Elternbeiträge

    Personensorgeberechtigte haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten. (Essengeld)

    Die Elternbeiträge werden vom jeweiligen Träger der Kindertagesbetreuungseinrichtung festgelegt und erhoben. Über Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landeshauptstadt Potsdam) herzustellen.

    Werden Kinder in einer durch die Landeshauptstadt geförderten Tagespflegestelle betreut, erhebt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Kostenbeiträge.

    Beitragsermäßigung / Beitragsübernahme:

    Elternbeiträge können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist.

    Der formlose Antrag ist schriftlich im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Bereich Service zu stellen.

    Eine Beratung erhalten Sie über den jeweiligen freien Träger und den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Bereich Kindertagesbetreuung.

    zuständige Stelle

    Kindertagespflege: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Kindertagesstätte: Träger der Einrichtung

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - Betreuungsplatzservice Kita-Tipp

    Beschreibung

    Kindertagesbetreuung dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder und gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es sehr vielfältige Betreuungsangebote, nicht zuletzt durch eine große Trägervielfalt. Verschiedene konzeptionelle Inhalte in den Kindertagesstätten sowie in der Tagespflege bieten vielfältige Möglichkeiten für die Entwicklung der Kinder und unterstützen die Bildung und Erziehung in den Familien.
    Gemeinsam mit den freien Trägern und den Einrichtungen geht es der Landeshauptstadt Potsdam darum, das Platzangebot kontinuierlich dem wachsenden Bedarf anzupassen. Ziel ist dabei auch ein transparentes und möglichst einheitliches und praktikables Verfahren zur Anmeldung und Vergabe von Kita- und Tagespflegeplätzen.

    Ein für Familien eingerichtetes Serviceangebot in Verantwortung des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport informiert und berät Eltern und Elternteile in Abstimmung mit den freien Trägern der Kindertagesbetreuungseinrichtungen, der Tagespflege sowie des Bereiches Regionale Kinder- und Jugendhilfe zu Themen der Kindertagesbetreuung in Potsdam.

    Der Betreuungsplatzservice "Kita-Tipp" der Landeshauptstadt Potsdam ist die Anlaufstelle für Eltern in Fragen Kindertagesbetreuung. Die Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport informieren unter Einbeziehung von sach- und fachkundigen Partner*innen ausführlich zu folgenden Themen: 

    • Erstberatung in der Schwangerschaft in Vorbereitung auf die Kindertagesbetreuung
    • Pädagogische Ansätze, Profile der Potsdamer Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Grundsätze in der pädagogischen Arbeit
    • Eingewöhnung in der Kindertagesbetreuung
    • Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
    • Betreuung von Kindern in und aus anderen Gemeinden bzw. Berlin
    • Kindertagesbetreuungsplätze - allgemeine und konkrete Platzsituation und Begleitung bei der Platzsuche
    • Suchportal  Kindertagesbetreuungseinrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam
    • Kita-Broschüre "Kinderbetreuung in Potsdam" (auch in englischer Sprache) und weiteres Informationsmaterial
    • Elternbeiträge
    • Kindertagesbetreuung für Kinder mit Behinderungen
    • Beratung zu rechtlichen, allgemeinen und speziellen Inhalten rund um die Vermittlung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten
    • Kooperation mit kompetenten Partner*innen

    Zudem bietet der Betreuungsplatzservice Kita-Tipp monatliche Infoveranstaltungen zur Kindertagesbetreuung in Potsdam sowie zur Antragstellung auf Rechtsanspruchsprüfung an.

    Weitere Informationen zu den Tätigkeiten des Betreuungsplatzservice erhalten Sie im FAQ zum Betreuungsplatzservice (siehe Registerkarte "Downloads und Links").

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelallee 6-10

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Fax: 0331 2892243

    Telefon Festnetz: 0331 2892241

    Telefon Festnetz: 0331 2892242

    Telefon Festnetz: 0331 2892244

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt Potsdam - 2342 Arbeitsgruppe Fachmanagement Kita

    Beschreibung

    Die Arbeitsgruppe Fachmanagement Kita des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport informiert und berät Eltern, Schwangere, interessierte Bürger*innen und Fachleute zu den Themen rund um die Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam.

    Der Betreuungsplatzservice "Kita-Tipp" der Landeshauptstadt Potsdam ist die Anlaufstelle für Eltern in Fragen Kindertagesbetreuung. Die Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport informieren unter Einbeziehung von sach- und fachkundigen Partner*innen ausführlich zu folgenden Themen: 

    • Erstberatung in der Schwangerschaft in Vorbereitung auf die Kindertagesbetreuung
    • Pädagogische Ansätze, Profile der Potsdamer Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Grundsätze in der pädagogischen Arbeit
    • Eingewöhnung in der Kindertagesbetreuung
    • Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
    • Betreuung von Kindern in und aus anderen Gemeinden bzw. Berlin
    • Kindertagesbetreuungsplätze- allgemeine und konkrete Platzsituation und Begleitung bei der Platzsuche
    • Suchportal Kindertagesbetreuungseinrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam
    • Kita-Broschüre "Kinderbetreuung in Potsdam" (auch in englischer Sprache) und weiteres Informationsmaterial
    • Elternbeiträge
    • Kindertagesbetreuung für Kinder mit Behinderungen
    • Beratung zu rechtlichen, allgemeinen und speziellen Inhalten
    • Kooperation mit kompetenten Partner*innen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelallee 6-10

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Persönliche Sprechstundentermine können in der Zeit von Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr vereinbart werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Betreuungsplatzservice Kita-Tipp.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2892306

    Fax: 0331 2892243

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheid über den Rechtsanspruch und des genehmigten Betreuungsumfanges
    • Betreuungsvertrag mit Kindertagespflegeperson
    • Betreuungsvertrag mit Kindertagesstätte
    • Sämtliche Einkommensnachweise aller Einkommensarten der zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern) im Sinne des § 2a KitaG

    Formulare

     Ggf. stellt der Träger der Einrichtung/ der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Formulare bereit

    Voraussetzungen

    • Anspruch auf Kindertagesbetreuung
    • Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson
    • Vertrag mit Kindertagesstätte

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei privatem Träger der Einrichtung: Klage

    Bei Kindertagespflege und kommunalen Trägern der Einrichtung: Widerspruch gegen Beitragsbescheid

    Verfahrensablauf

    Dem Träger der Einrichtung/ örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Einkommensveränderungen selbständig anzuzeigen. Der Träger der Einrichtung/ der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fragt regelmäßig, üblicherweise 1x im Jahr die Einkommensverhältnisse ab.  Auch ein veränderter Bedarf des Betreuungsumfanges ist anzuzeigen. Daraufhin wird der neuen Beitrag/ die neue Gebühr berechnet und festgesetzt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 22.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Elternbeiträge, Kindertagesstätten, Kindertagespflege

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de