Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in der Kindertagesbetreuung
Wenn Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut wird, erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beiträge durch Bescheid nach § 18 Abs.2 i.V.m. § 17 Absatz 1 KitaG.
Beschreibung
Für die Betreuung ihres Kindes bezahlen Eltern Beiträge.
Kindertagespflege:
Wird Kindertagespflege in Anspruch genommen, so erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge gemäß § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 KitaG. Gemäß § 17 Abs. 1 KitaG beteiligen sich die Personensorgeberechtigten an den entstehenden Aufwendungen der Kindertagespflege im Sinne von § 17 Abs. 3 KitaG mit ihren Elternbeiträgen sowie mit einem Essengeld, dessen Höhe auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagessen begrenzt ist. Da die Elternbeiträge gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG Beiträge zu den entstehenden Kosten sind, darf der höchste Elternbeitrag die anteilig auf einen Betreuungsplatz entfallenden rechnerischen Kosten der Kindertagespflege nicht überschreiten. Die Elternbeiträge sind nicht von der Tagespflegeperson festzusetzen und zu erheben, sondern vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid.
Kindertagesstätte:
Für den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen. Die Beiträge werden nach folgenden Maßstäben festgesetzt:
Die Elternbeiträge sind gem. § 17 KitaG sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung durch eine Beitragsordnung festgelegt und erhoben. Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen. Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen können die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühren erheben. Das Essengeld ist auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagsessen begrenzt.
Ändern sich die Einkommensverhältnisse oder die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder oder der vereinbarte Betreuungsumfang, wird der Beitrag/ die Gebühr angepasst, anhand der vom Träger der Einrichtung/ dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgegebenen Staffelung.
Hinweise für Potsdam: Elternbeiträge (IES:Potsdam)
Kindertagesbetreuung in Potsdam - Tipps, Informationen, Beratung
Elternbeiträge
Personensorgeberechtigte haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten. (Essengeld)
Die Elternbeiträge werden vom jeweiligen Träger der Kindertagesbetreuungseinrichtung festgelegt und erhoben. Über Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landeshauptstadt Potsdam) herzustellen.
Werden Kinder in einer durch die Landeshauptstadt geförderten Tagespflegestelle betreut, erhebt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Kostenbeiträge.
Beitragsermäßigung / Beitragsübernahme:
Elternbeiträge können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist.
Der formlose Antrag ist schriftlich im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Bereich Service zu stellen.
Eine Beratung erhalten Sie über den jeweiligen freien Träger und den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Bereich Kindertagesbetreuung.
zuständige Stelle
Kindertagespflege: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Kindertagesstätte: Träger der Einrichtung
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - Betreuungsplatzservice Kita-Tipp
Beschreibung
Kindertagesbetreuung dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder und gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es sehr vielfältige Betreuungsangebote, nicht zuletzt durch eine große Trägervielfalt. Verschiedene konzeptionelle Inhalte in den Kindertagesstätten sowie in der Tagespflege bieten vielfältige Möglichkeiten für die Entwicklung der Kinder und unterstützen die Bildung und Erziehung in den Familien.
Gemeinsam mit den freien Trägern und den Einrichtungen geht es der Landeshauptstadt Potsdam darum, das Platzangebot kontinuierlich dem wachsenden Bedarf anzupassen. Ziel ist dabei auch ein transparentes und möglichst einheitliches und praktikables Verfahren zur Anmeldung und Vergabe von Kita- und Tagespflegeplätzen.
Ein für Familien eingerichtetes Serviceangebot in Verantwortung des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport informiert und berät Eltern und Elternteile in Abstimmung mit den freien Trägern der Kindertagesbetreuungseinrichtungen, der Tagespflege sowie des Bereiches Regionale Kinder- und Jugendhilfe zu Themen der Kindertagesbetreuung in Potsdam.
Der Betreuungsplatzservice "Kita-Tipp" der Landeshauptstadt Potsdam ist die Anlaufstelle für Eltern in Fragen Kindertagesbetreuung. Die Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport informieren unter Einbeziehung von sach- und fachkundigen Partner*innen ausführlich zu folgenden Themen:
- Erstberatung in der Schwangerschaft in Vorbereitung auf die Kindertagesbetreuung
- Pädagogische Ansätze, Profile der Potsdamer Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Grundsätze in der pädagogischen Arbeit
- Eingewöhnung in der Kindertagesbetreuung
- Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
- Betreuung von Kindern in und aus anderen Gemeinden bzw. Berlin
- Kindertagesbetreuungsplätze - allgemeine und konkrete Platzsituation und Begleitung bei der Platzsuche
- Suchportal Kindertagesbetreuungseinrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam
- Kita-Broschüre "Kinderbetreuung in Potsdam" (auch in englischer Sprache) und weiteres Informationsmaterial
- Elternbeiträge
- Kindertagesbetreuung für Kinder mit Behinderungen
- Beratung zu rechtlichen, allgemeinen und speziellen Inhalten rund um die Vermittlung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten
- Kooperation mit kompetenten Partner*innen
Zudem bietet der Betreuungsplatzservice Kita-Tipp monatliche Infoveranstaltungen zur Kindertagesbetreuung in Potsdam sowie zur Antragstellung auf Rechtsanspruchsprüfung an.
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten des Betreuungsplatzservice erhalten Sie im FAQ zum Betreuungsplatzservice (siehe Registerkarte "Downloads und Links").
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0331 2892243
Telefon Festnetz: 0331 2892241
Telefon Festnetz: 0331 2892242
Telefon Festnetz: 0331 2892244
Internet
Formulare
Kindertagesbetreuung in Potsdam - Infoblatt Kita-Tipp
Landeshauptstadt Potsdam - 2342 Arbeitsgruppe Fachmanagement Kita
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe Fachmanagement Kita des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport informiert und berät Eltern, Schwangere, interessierte Bürger*innen und Fachleute zu den Themen rund um die Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Betreuungsplatzservice "Kita-Tipp" der Landeshauptstadt Potsdam ist die Anlaufstelle für Eltern in Fragen Kindertagesbetreuung. Die Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport informieren unter Einbeziehung von sach- und fachkundigen Partner*innen ausführlich zu folgenden Themen:
- Erstberatung in der Schwangerschaft in Vorbereitung auf die Kindertagesbetreuung
- Pädagogische Ansätze, Profile der Potsdamer Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Grundsätze in der pädagogischen Arbeit
- Eingewöhnung in der Kindertagesbetreuung
- Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
- Betreuung von Kindern in und aus anderen Gemeinden bzw. Berlin
- Kindertagesbetreuungsplätze- allgemeine und konkrete Platzsituation und Begleitung bei der Platzsuche
- Suchportal Kindertagesbetreuungseinrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam
- Kita-Broschüre "Kinderbetreuung in Potsdam" (auch in englischer Sprache) und weiteres Informationsmaterial
- Elternbeiträge
- Kindertagesbetreuung für Kinder mit Behinderungen
- Beratung zu rechtlichen, allgemeinen und speziellen Inhalten
- Kooperation mit kompetenten Partner*innen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Sprechstundentermine können in der Zeit von Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr vereinbart werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Betreuungsplatzservice Kita-Tipp.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2892306
Fax: 0331 2892243
Internet
Formulare
Kindertagesbetreuung in Potsdam - Infoblatt Kita-Tipp
erforderliche Unterlagen
- Bescheid über den Rechtsanspruch und des genehmigten Betreuungsumfanges
- Betreuungsvertrag mit Kindertagespflegeperson
- Betreuungsvertrag mit Kindertagesstätte
- Sämtliche Einkommensnachweise aller Einkommensarten der zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern) im Sinne des § 2a KitaG
Formulare
Ggf. stellt der Träger der Einrichtung/ der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Formulare bereit
Voraussetzungen
- Anspruch auf Kindertagesbetreuung
- Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson
- Vertrag mit Kindertagesstätte
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei privatem Träger der Einrichtung: Klage
Bei Kindertagespflege und kommunalen Trägern der Einrichtung: Widerspruch gegen Beitragsbescheid
Verfahrensablauf
Dem Träger der Einrichtung/ örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Einkommensveränderungen selbständig anzuzeigen. Der Träger der Einrichtung/ der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fragt regelmäßig, üblicherweise 1x im Jahr die Einkommensverhältnisse ab. Auch ein veränderter Bedarf des Betreuungsumfanges ist anzuzeigen. Daraufhin wird der neuen Beitrag/ die neue Gebühr berechnet und festgesetzt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 22.02.2023
Stichwörter
Elternbeiträge, Kindertagesstätten, Kindertagespflege