Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in der Kindertagesbetreuung
Wenn Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut wird, erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beiträge durch Bescheid nach § 18 Abs.2 i.V.m. § 17 Absatz 1 KitaG.
Beschreibung
Für die Betreuung ihres Kindes bezahlen Eltern Beiträge.
Kindertagespflege:
Wird Kindertagespflege in Anspruch genommen, so erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge gemäß § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 KitaG. Gemäß § 17 Abs. 1 KitaG beteiligen sich die Personensorgeberechtigten an den entstehenden Aufwendungen der Kindertagespflege im Sinne von § 17 Abs. 3 KitaG mit ihren Elternbeiträgen sowie mit einem Essengeld, dessen Höhe auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagessen begrenzt ist. Da die Elternbeiträge gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG Beiträge zu den entstehenden Kosten sind, darf der höchste Elternbeitrag die anteilig auf einen Betreuungsplatz entfallenden rechnerischen Kosten der Kindertagespflege nicht überschreiten. Die Elternbeiträge sind nicht von der Tagespflegeperson festzusetzen und zu erheben, sondern vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid.
Kindertagesstätte:
Für den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen. Die Beiträge werden nach folgenden Maßstäben festgesetzt:
Die Elternbeiträge sind gem. § 17 KitaG sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung durch eine Beitragsordnung festgelegt und erhoben. Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen. Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen können die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühren erheben. Das Essengeld ist auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagsessen begrenzt.
Ändern sich die Einkommensverhältnisse oder die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder oder der vereinbarte Betreuungsumfang, wird der Beitrag/ die Gebühr angepasst, anhand der vom Träger der Einrichtung/ dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgegebenen Staffelung.
zuständige Stelle
Kindertagespflege: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Kindertagesstätte: Träger der Einrichtung
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege erheben
Elternbeiträge Kindertagespflege
E-Mail-Adresse
kindertagespflege.elternbeitrag@cottbus.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Anschrift
Jugendamt / Servicebereich Kindertagesbetreuung
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)
Telefon
0355 612-3534
Elternbeiträge Kindertagespflege
E-Mail-Adresse
kindertagespflege.elternbeitrag@cottbus.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Anschrift
Jugendamt / Servicebereich Kindertagesbetreuung
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)
Telefon
0355 612-3534
Ansprechpartner
Fachbereich 51 - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3515(Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
E-Mail: jugendamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Formulare
Empfehlung Einvernehmen Elternbeiträge
erforderliche Unterlagen
- Bescheid über den Rechtsanspruch und des genehmigten Betreuungsumfanges
- Betreuungsvertrag mit Kindertagespflegeperson
- Betreuungsvertrag mit Kindertagesstätte
- Sämtliche Einkommensnachweise aller Einkommensarten der zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern) im Sinne des § 2a KitaG
Formulare
Ggf. stellt der Träger der Einrichtung/ der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Formulare bereit
Voraussetzungen
- Anspruch auf Kindertagesbetreuung
- Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson
- Vertrag mit Kindertagesstätte
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei privatem Träger der Einrichtung: Klage
Bei Kindertagespflege und kommunalen Trägern der Einrichtung: Widerspruch gegen Beitragsbescheid
Verfahrensablauf
Dem Träger der Einrichtung/ örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Einkommensveränderungen selbständig anzuzeigen. Der Träger der Einrichtung/ der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fragt regelmäßig, üblicherweise 1x im Jahr die Einkommensverhältnisse ab. Auch ein veränderter Bedarf des Betreuungsumfanges ist anzuzeigen. Daraufhin wird der neuen Beitrag/ die neue Gebühr berechnet und festgesetzt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege erheben
Diese Informationen gelten ausschließlich für die Elternbeitragsberechnung in der öffentlich vermittelten Kindertagespflege der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Informationen zur Elternbeitragsberechnung in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) sind beim jeweiligen Träger zu erfragen.
Die Abgabe der Unterlagen kann persönlich zu den Sprechzeiten vorgenommen werden sowie am Empfang des Technischen Rathauses hinterlegt werden. Des Weiteren steht dafür ein Briefkasten zwischen den Zimmern 3.085 / 3.086 im Servicebereich Kindertagesbetreuung im Technischen Rathaus zur Verfügung.
Diese Informationen gelten ausschließlich für die Elternbeitragsberechnung in der öffentlich vermittelten Kindertagespflege der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Informationen zur Elternbeitragsberechnung in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) sind beim jeweiligen Träger zu erfragen.
Die Abgabe der Unterlagen kann persönlich zu den Sprechzeiten vorgenommen werden sowie am Empfang des Technischen Rathauses hinterlegt werden. Des Weiteren steht dafür ein Briefkasten zwischen den Zimmern 3.085 / 3.086 im Servicebereich Kindertagesbetreuung im Technischen Rathaus zur Verfügung.
Weitere Informationen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege erheben
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 22.02.2023
Stichwörter
Kindertagespflege, Elternbeiträge, Kindertagesstätten
Metainformation
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