Elternbeitrag Festsetzung

    Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in der Kindertagesbetreuung

    Wenn Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut wird, erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beiträge durch Bescheid nach § 18 Abs.2 i.V.m. § 17 Absatz 1 KitaG.

    Beschreibung

    Für die Betreuung ihres Kindes bezahlen Eltern Beiträge.

    Kindertagespflege:

    Wird Kindertagespflege in Anspruch genommen, so erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge gemäß § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 KitaG. Gemäß § 17 Abs. 1 KitaG beteiligen sich die Personensorgeberechtigten an den entstehenden Aufwendungen der Kindertagespflege im Sinne von § 17 Abs. 3 KitaG mit ihren Elternbeiträgen sowie mit einem Essengeld, dessen Höhe auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagessen begrenzt ist. Da die Elternbeiträge gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG Beiträge zu den entstehenden Kosten sind, darf der höchste Elternbeitrag die anteilig auf einen Betreuungsplatz entfallenden rechnerischen Kosten der Kindertagespflege nicht überschreiten. Die Elternbeiträge sind nicht von der Tagespflegeperson festzusetzen und zu erheben, sondern vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid.

    Kindertagesstätte:

    Für den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen. Die Beiträge werden nach folgenden Maßstäben festgesetzt:

    Die Elternbeiträge sind gem. § 17 KitaG sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung durch eine Beitragsordnung festgelegt und erhoben. Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen. Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen können die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühren erheben. Das Essengeld ist auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagsessen begrenzt. 

    Ändern sich die Einkommensverhältnisse oder die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder oder der vereinbarte Betreuungsumfang, wird der Beitrag/ die Gebühr angepasst, anhand der vom Träger der Einrichtung/ dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgegebenen Staffelung.

    zuständige Stelle

    Kindertagespflege: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Kindertagesstätte: Träger der Einrichtung

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege erheben

    Elternbeiträge Kindertagespflege

    E-Mail-Adresse

    kindertagespflege.elternbeitrag@cottbus.de

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Anschrift

    Jugendamt / Servicebereich Kindertagesbetreuung
    Karl-Marx-Str. 67
    03044 Cottbus

    Lage (Stadtkarte)

    Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)

    Telefon

    0355 612-3534

    Ansprechpartner

    Fachbereich 51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3515(Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)

    E-Mail: jugendamt@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Formulare

    Empfehlung Einvernehmen Elternbeiträge

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheid über den Rechtsanspruch und des genehmigten Betreuungsumfanges
    • Betreuungsvertrag mit Kindertagespflegeperson
    • Betreuungsvertrag mit Kindertagesstätte
    • Sämtliche Einkommensnachweise aller Einkommensarten der zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern) im Sinne des § 2a KitaG

    Formulare

     Ggf. stellt der Träger der Einrichtung/ der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Formulare bereit

    Voraussetzungen

    • Anspruch auf Kindertagesbetreuung
    • Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson
    • Vertrag mit Kindertagesstätte

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei privatem Träger der Einrichtung: Klage

    Bei Kindertagespflege und kommunalen Trägern der Einrichtung: Widerspruch gegen Beitragsbescheid

    Verfahrensablauf

    Dem Träger der Einrichtung/ örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Einkommensveränderungen selbständig anzuzeigen. Der Träger der Einrichtung/ der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fragt regelmäßig, üblicherweise 1x im Jahr die Einkommensverhältnisse ab.  Auch ein veränderter Bedarf des Betreuungsumfanges ist anzuzeigen. Daraufhin wird der neuen Beitrag/ die neue Gebühr berechnet und festgesetzt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege erheben

    Diese Informationen gelten ausschließlich für die Elternbeitragsberechnung in der öffentlich vermittelten Kindertagespflege der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Informationen zur Elternbeitragsberechnung in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) sind beim jeweiligen Träger zu erfragen.

    Die Abgabe der Unterlagen kann persönlich zu den Sprechzeiten vorgenommen werden sowie am Empfang des Technischen Rathauses hinterlegt werden. Des Weiteren steht dafür ein Briefkasten zwischen den Zimmern 3.085 / 3.086 im Servicebereich Kindertagesbetreuung im Technischen Rathaus zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 22.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Kindertagespflege, Kindertagesstätten, Elternbeiträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de