Zuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern an Berufsschulen beantragen
Wenn Sie als Berufsschüler* für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie als Berufsschüler oder Berufsschülerin für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Schulverwaltungsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte des Landes Brandenburg
Zuständigkeit
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 34
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anlage 1)
- bestätigte Teilnahme am Unterricht im Antragsformular,
- der Turnusplan der Berufsschule,
- die Originalbelege für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung,
- eine Kopie des Ausbildungsvertrages
und
- bei Antragstellenden mit einer Ausbildungsstätte außerhalb des Landes Brandenburg außerdem der Ablehnungsbescheid des anderen Bundeslandes, sowie eine eidesstattliche Erklärung des Arbeitgebers, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht übernommen werden.
- je nach Einzelfall:
- Nachweis einer Behinderung
- Kopie der Genehmigung des Besuches einer anderen Fachklasse
- Nachweis oder Erklärung zum Antrag auf Abschlagszahlung
Formulare
- Antragsformular
- Onlineverfahren möglich
- Schriftformerfordernis
Voraussetzungen
- ein Berufsausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO vorliegt,
- die besuchte und zuständige Berufsschule sich im Land Brandenburg oder in einem Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet,
- aufgrund der täglichen Fahrtzeit gemäß Nummer 3 Absatz 2 eine berufsschulnahe Unterkunft genutzt wird,
und
- sie im Land Brandenburg berufsschulpflichtig gemäß § 39 Absatz 2 BbgSchulG oder berufsschulberechtigt gemäß § 39 Absatz 4 Satz 1 BbgSchulG sind,
oder
sich der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts gemäß § 9 Abgabenordnung im Land Brandenburg befindet, ihre Ausbildungsstätte jedoch außerhalb des Landes Brandenburg liegt und das Bundesland in dem sich die Berufsschule befindet, schriftlich bestätigt, dass es keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewährt (Ablehnungsbescheid).
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler mit einem Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft (RL-Unterkunft-Verpflegung - RL-UV) vom 31. August 2019, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Juli 2021
Verfahrensablauf
Die Unterstützung muss jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt werden und wird dann bewilligt und ausgezahlt. Als Schulhalbjahre gelten folgende Zeiträume (abweichend von den Schulferien):
- erstes Schulhalbjahr: 01.08. – 31.01.
- zweites Schulhalbjahr: 01.02. – 31.07.
Antragstellung
- Der Antrag ist beim zuständigen Schulverwaltungsamt zu stellen. Für Schüler, die noch nicht volljährig sind, stellen die Eltern den Antrag. Bevor Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie ihn Ihrer Berufsschule vorlegen. Diese überprüft die Daten und bestätigt Ihre Anwesenheit an den beantragten Tagen.
Auszahlung
- Wenn Ihnen die finanzielle Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto, Barauszahlungen sind nicht möglich.
- Vorauszahlungen sind nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Vorleistung der Unterkunftskosten nicht in der Lage sind. Wurden Ihnen Abschlagszahlungen gewährt, müssen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten nachträglich nachweisen.
Fristen
Der Antrag soll bis zu folgenden Stichtagen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden:
- erstes Schulhalbjahr (01.08. – 31.01.): bis zum 31.03.
- zweites Schulhalbjahr (01.02. – 31.07.) bis 30.09.
Bearbeitungsdauer
in Abhängigkeit der vorliegenden Anträge: 6-8 Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 20.02.2023
Stichwörter
Unterstützung, Verpflegung, Berufsschule, Unterkunft, Förderungen, BBiG, Duale Ausbildung, HWO