Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Beschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
zuständige Stelle
Standesamt, dass für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Ansprechpartner
Amt Meyenburg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 033968 82520
Telefon Festnetz: 033968 82528
Fax: 033968 82540
E-Mail: standesamt@amtmeyenburg.de
Kontaktperson
Frau Uta Rosenthal
Frau Marie Struzyna
Bankverbindung
Amt Meyenburg
Empfänger: Amt Meyenburg
IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023
Stichwörter
Geburt, Standesamtsangelegenheit, Todgeburt, Kindesanmeldung, Krankenhaus, Vater, vertrauliche Geburt, Standesamt, Geburtsanmeldung, Hausgeburt, Frühgeburt, Geburtsanzeige, Kind, Bescheinigung Geburt, Anzeige der Geburt, Entbindung, Hebamme, Sohn, Tochter, Einrichtung, Geburtshaus, Mutter, Nachwuchs, Lebendgeburt, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsbeurkundung, Geburtstag