Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    zuständige Stelle

    Standesamt, dass für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 07

    15558 Rüdersdorf bei Berlin

    Hausanschrift

    Hans-Striegelski-Straße 5

    15562 Rüdersdorf bei Berlin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: im Innenhof des Rathauses
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: öffentlicher Parkplatz Schulstraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rüdersdorf, Rathaus
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 88

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefreier Zugang über Hinterhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033638 850

    Fax: 033638 2602

    E-Mail: standesamt@ruedersdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Todgeburt, Geburtshaus, Mutter, Bescheinigung Geburt, Kind, Lebendgeburt, Sohn, Krankenhaus, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheit, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Entbindung, Geburtstag, vertrauliche Geburt, Vater, Kindesanmeldung, Tochter, Standesamt, Nachwuchs, Anzeige der Geburt, Hausgeburt, Einrichtung, Frühgeburt, Standesamtsangelegenheiten, Hebamme, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English