Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    zuständige Stelle

    Standesamt, dass für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Langengrassau Luckauer Straße 61

    15926 Heideblick

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
      Linie:
      • Bus: Linie 473

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35454 88143

    E-Mail: gemeinde@heideblick.de

    Kontaktperson

    • Frau Sarah Jakobza (Hauptamtsleiterin, Standesamt, Wahlleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 35454 88143

      E-Mail: jakobza@heideblick.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Heideblick

    Empfänger: Gemeinde Heideblick

    IBAN: DE98 1203 0000 0010 6124 97

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Geburt, Standesamtsangelegenheit, Todgeburt, Kindesanmeldung, Krankenhaus, Vater, vertrauliche Geburt, Standesamt, Geburtsanmeldung, Hausgeburt, Frühgeburt, Geburtsanzeige, Kind, Bescheinigung Geburt, Anzeige der Geburt, Entbindung, Hebamme, Sohn, Tochter, Einrichtung, Geburtshaus, Mutter, Nachwuchs, Lebendgeburt, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsbeurkundung, Geburtstag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English