Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).
Beschreibung
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)
Zuständigkeit
Gemeinde (Tiefbauamt)
Kreis (Tiefbauamt)
Land (Landesbetrieb Straßenwesen)
Ansprechpartner
Amt Meyenburg - Tiefbau, Straßen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Neumann
Bankverbindung
Amt Meyenburg
Empfänger: Amt Meyenburg
IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen
Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
Voraussetzungen
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.
Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Kosten
Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 15.02.2023
Stichwörter
Fußweg, Bürgersteig, Grundstückszufahrt, Grundstückserschließung, Bürgersteigabsenkung, absenken, Bordsteinabsenkung, Baustellenzufahrt, Fußwegabsenkung, Bordstein, Zufahrt, Gehwegüberfahrt, Kantstein