Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).

    Hinweise für Michendorf: Antrag einer Erlaubnis für Zufahrt/Zuwegung/Baustellenzufahrt

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Der Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen ist bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder / H. zu stellen.   

    Beschreibung

    Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

    Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

    Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

    Hinweise für Michendorf: Antrag einer Erlaubnis für Zufahrt/Zuwegung/Baustellenzufahrt

    Die Gemeinde Michendorf ist Straßenbaulastträger der öffentlich oder fiktiv gewidmeten Verkehrsflächen. Daraus resultiert die Verpflichtung, die Straßen jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Somit ergibt sich aber auch die Befugnis, alle dieser Verpflichtung entgegenstehenden Eingriffe in den Straßenkörper zu unterbinden. Aufgrund der Erheblichkeit eines Eingriffs bedürfen Arbeiten, d.h. jede von den Anliegern gewünschte Straßenveränderung, daher der vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. Diese Zustimmung (Erlaubnis) ist gemäß § 5 Satz 2 der gemeindlichen Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten vor der Durchführung entsprechender Arbeiten bei der Gemeinde zu beantragen. Von Seiten der Gemeindevertretung wurden hierzu gestalterische Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.michendorf.de/seite/601241/ortsrecht-satzungen.html  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)

    Hinweise für Michendorf: Antrag einer Erlaubnis für Zufahrt/Zuwegung/Baustellenzufahrt

    Bau-Ordungsrecht

    Frau Schlegel

    Poststr. 1

    14552 Michendorf

    Tel.:033205 598-38

    Zuständigkeit

    Gemeinde (Tiefbauamt)

    Kreis (Tiefbauamt)

    Land (Landesbetrieb Straßenwesen)

    Ansprechpartner

    Bau- Ordnungsrecht

    Beschreibung

    Für die Entgegennahme von Bauanträgen, die das Gebiet der Gemeinde Michendorf betreffen, ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständnig.

    Das mit der 2. Änderung der VV zur Brandenburgischen Bauordnung verbindlich eingeführte elektronische Bauantragsformular, sowie weitere wichtige Formulare für einen Bauantrag und die Durchführung eines Bauvorhabens, können Sie auf der Internetseite des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung online ausfüllen und ausdrucken.
    Serviceportal des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Adresse

    Postanschrift

    Poststr. 1

    14552 Michendorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-58

    Fax: 033205 598-50

    Telefon Festnetz: 033205 598-38

    Telefon Festnetz: 033205 598-38

    Telefon Festnetz: 033205 598-58

    E-Mail: bauantraege@michendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag Herstellung einer Zufahrt
    Fertigstellungsmeldung

    Weitere Informationen

    Für die Entgegennahme von Bauanträgen, die das Gebiet der Gemeinde Michendorf betreffen, ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständnig.

    Das mit der 2. Änderung der VV zur Brandenburgischen Bauordnung verbindlich eingeführte elektronische Bauantragsformular, sowie weitere wichtige Formulare für einen Bauantrag und die Durchführung eines Bauvorhabens, können Sie auf der Internetseite des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung online ausfüllen und ausdrucken.
    Serviceportal des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Stichwörter

    Antrag, Bauantrag, Bauen, Baustellenüberfahrt, Baustellenzufahrt, Fertigstellungsmeldung, Gehwegüberfahrt, Herstellen einer Zufahrt, Zufahrt, Zuwegung

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

    Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt

    Hinweise für Michendorf: Antrag einer Erlaubnis für Zufahrt/Zuwegung/Baustellenzufahrt

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter

    Hinweise für Michendorf: Antrag einer Erlaubnis für Zufahrt/Zuwegung/Baustellenzufahrt

    Der Eingriff in den öffentlichen Straßenraum darf aufgrund von Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich nur durch eine für den Straßenbau oder eine im Garten- und Landschaftsbau zugelassenen Fachfirma durchgeführt werden. Die Ausführung der Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch Privatpersonen ist unzulässig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

    Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

    Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.

    Bearbeitungsdauer

    max. 3 Monate

    Kosten

    Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

    Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

    Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 15.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2023

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt, Baustellenzufahrt, Zufahrt, Bordstein, Fußweg, Bordsteinabsenkung, Bürgersteigabsenkung, Grundstückserschließung, Fußwegabsenkung, absenken, Grundstückszufahrt, Bürgersteig, Kantstein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English