• Temnitztal (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Gehwegüberfahrten Herstellung

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).

Beschreibung

Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)

Zuständigkeit

Gemeinde (Tiefbauamt)

Kreis (Tiefbauamt)

Land (Landesbetrieb Straßenwesen)

Ansprechpartner

Amt Temnitz

Adresse

Hausanschrift

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Kontakt

Telefon Festnetz: 033920 6750

Fax: 033920 67516

E-Mail: info@amt-temnitz.de

Version

Technisch erstellt am 08.07.2020

Technisch geändert am 19.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich

Voraussetzungen

Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.

Bearbeitungsdauer

max. 3 Monate

Kosten

Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 15.02.2023

Version

Technisch erstellt am 16.02.2023

Technisch geändert am 22.08.2024

Stichwörter

Bürgersteigabsenkung, Grundstückserschließung, Kantstein, Zufahrt, absenken, Gehwegüberfahrt, Bürgersteig, Bordstein, Baustellenzufahrt, Fußweg, Fußwegabsenkung, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020