Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).

    Beschreibung

    Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

    Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

    Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)

    Zuständigkeit

    Gemeinde (Tiefbauamt)

    Kreis (Tiefbauamt)

    Land (Landesbetrieb Straßenwesen)

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Immobilienmanagement

    Aktuelles

    Wahrnehmung der Funktion der Straßenbaubehörde für den Landkreis Elbe-Elster in seiner Funktion als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen einschließlich der zugehörigen Ingenieurbauwerke als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit, insbesondere aller mit dem Bau und der Unterhaltung der Kreisstraßen einschließlich der zugehörigen Ingenieurbauwerke sowie den mit der Erhaltung der Verkehrssicherheit zusammenhängenden Aufgaben, wie: Vorbereitung (Planung) und Durchführung (Bau) von kreislichen Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen und Brückenbauwerke sowie Koordinierung der Kreisstraßenmeisterei einschließlich Winterdienst, Sonderordnungsbehörde bzgl. der kreislichen Verkehrsanlagen, insbesondere Erteilung, Überwachung von Sondernutzungsrechten für Kreisstraßen (Anbaurechte, Zufahrten, Einordnung und Koordinierung von Leitungen, Sondertransporte, sonstige Nutzungen) Verwaltung der kreislichen Verkehrsanlagen, d. h. Dokumentation des Kreisstraßennetzes sowie der Ingenieurbauwerke, Umstufungen von Kreisstraßen, Durchführung respektive Teilnahme an Pflichtaufgaben wie Überprüfung  

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Jahn-Straße 2

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr darüber hinaus nach Terminvereinbarung möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-1305(Straßenbenutzung)

    Telefon Festnetz: +46 3535 46-2642(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-1217(Liegenschaftsmanagement)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 05.07.2024 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

    Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

    Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

    Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.

    Bearbeitungsdauer

    max. 3 Monate

    Kosten

    Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

    Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

    Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 15.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Fußwegabsenkung, Grundstückserschließung, Bordstein, Gehwegüberfahrt, absenken, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig, Fußweg, Bürgersteigabsenkung, Kantstein, Zufahrt, Baustellenzufahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)