Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

    Beschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternschaft
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit

    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

    Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

    Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Erwachsene (IES:Potsdam)

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX) an Menschen mit Behinderungen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Die Grundnorm des Leistungsanspruchs ergibt sich dabei aus § 90 SGB IX welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe benennt. Der berechtigte Personenkreis wird in § 99 SGB IX abgegrenzt. Grundsätzlich sind die Leistungen der Eingliederungshilfe gegenüber Leistungen anderer Rehabilitationsträger - wie bspw. der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit - nachrangig.

    Ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe ergibt sich dabei nicht allein aus dem Vorliegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX).  Vielmehr muss die Fähigkeit einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt sein. Nicht jeder Mensch mit Behinderung erfüllt damit zugleich die Voraussetzungen des § 99 SGB IX. Die Hilfegewährung bis zur Vollendung des 18. bzw. bei seelisch Behinderten i. d. R. des 21. Lebensjahres erfolgt innerhalb der Eingliederungshilfe durch die Arbeitsgruppe Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene stehen für eine kostenlose Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen empfiehlt sich hierbei eine persönliche Vorsprache.

    Die Eingliederungshilfen für Erwachsene sind Maßnahmen, die in unterschiedlichen Leistungsformen erbracht werden.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen (gem. § 102 Abs. 1 SGB IX)

    1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

    Die Leistungen dienen der Vermeidung, der Stabilisierung und der Besserung sowohl einer Behinderung oder Gesundheitsstörung selbst als auch der dadurch bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit.

    1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

    1. Leistungen zur Teilhabe an Bildung

    Diese Leistungen umfassen Hilfen zur Schulbildung, Hilfen zur schulischen Berufsausbildung, Hilfen zur Hochschulbildung und Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung. Die Leistungen ermöglichen es vor allem, den Lernort zu erreichen, oder sie unterstützen bei der Vermittlung von Bildungsinhalten.

    1. Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Leistungen zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigte Teilhabe in den Lebensbereichen ermöglichen, für die es keine anderen Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation gibt, z.B. beim Wohnen, beim Einkaufen, bei Behördengängen und in der Freizeit. Für die Finanzierung der Leistungen können verschiedene Träger zuständig sein, z.B. der Unfallversicherungsträger, der Träger der Kinder und Jugendhilfe oder der Träger der Eingliederungshilfe.

    Leistungen zur Sozialen Teilhabe (gem. §113 Abs. 2 SGB IX) sind insbesondere:

    1. Leistungen für Wohnraum
    2. Assistenzleistungen
    3. heilpädagogische Leistungen
    4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
    5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
    6. Leistungen zur Förderung der Verständigung
    7. Leistungen zur Mobilität

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Trägern der Eingliederungshilfe.

    Zuständig für Eingliederungshilfe-Leistungen an Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung: der örtliche Träger der Eingliederungshilfe. Das gilt auch, wenn eine volljährige Person noch eine allgemeinbildende Schule oder eine Tagesbildungsstätte besucht.
     

    Die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Grundsätzlich ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem/der Ihr Wohnsitz liegt.

    Landkreise und kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3841 Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene mit geistiger/körperlicher Behinderung innerhalb besonderer Wohnformen

    Beschreibung

    Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen mit sog. wesentlicher Behinderung. Wesentlich ist eine Behinderung dann, wenn die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist. Die Hilfen der Eingliederungshilfe dienen dem Zweck, der leistungsberechtigten Person eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll die Person befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) grundsätzlich nachrangig.

    Potsdamer Bürger, welche diese Hilfe beantragen möchten, können sich an die Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene der Landeshauptstadt Potsdam wenden und kostenlos die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachten jede Beratung und jeden Antrag individuell.

    Adresse

    Hausanschrift

    Behlertstr. 3a (M/N)

    14467 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Belehrung Datenschutz sowie Information zur Datenerhebung nach Art 13 und 14 DS-GVO (Anlage 6.2)
    Empfangsbekenntnis der Anlagen 6.1 bis 6.5 sowie der Anlagen 12 und 13 zum Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (Anlage 13.1)
    Erklärung über ausländische Rentenansprüche (Anlage 2.1)
    Einverständniserklärung zur Anforderung des Gutachtens vom MDK (Anlage 8)
    Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam
    Belehrung zur Beantragung der Übernahme der Kosten für die Wohnungsräumung und -renovierung sowie der Übernahme der Mietweiterzahlung bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung (Anlage 6.5)
    Bundesteilhabegesetz (Reformstufen) - Merkblatt
    Beratungsstellen und Ansprechpartner zum Thema "Unabhängige Teilhabeberatung"
    Informationen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform gemäß § 42 a Abs. 5 und 6 SGB XII (Anlage 6.4 a)
    Bundesteilhabegesetz (FAQ) - Broschüre
    Belehrung Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage 6.4)
    Erklärung über die Entbindung von Schweigepflichten gemäß §§ 67 ff. SGB X (Anlage 7)
    Eingliederungshilfe für Erwachsene (leichte Sprache) - Flyer
    Stationäre Eingliederungshilfe für Erwachsene - Flyer
    Stationäre Eingliederungshilfe für Erwachsene (leichte Sprache) - Flyer
    Hinweise zur Unterrichtung über § 23 SGB XII und 100 SGB IX Eingliederungshilfe-Ansprüche ausländischer Personen (Anlage 13)
    Unterhaltsverpflichtete und Ehegatten/Lebenspartner (Anlage 1)
    Wohngemeinschaften für Menschen mit geistigen und / oder körperlichen Behinderungen in Potsdam
    Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (mit Anlagen)
    Hinweise zur Gewährung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zwölftes Buch (SGB XII) - Drittes bis Neuntes Kapitel und Neuntes Buch (SGB IX) (Anlage 12)

    Weitere Informationen

    - Aufzug ist vorhanden - Hilfestellung durch Empfangstresen möglich

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Potsdam - 3842 Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene mit seelischer Behinderung

    Beschreibung

    Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen mit sog. wesentlicher Behinderung. Wesentlich ist eine Behinderung dann, wenn die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist. Die Hilfen der Eingliederungshilfe dienen dem Zweck, der leistungsberechtigten Person eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll die Person befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) grundsätzlich nachrangig.

    Potsdamer Bürger, welche diese Hilfe beantragen möchten, können sich an die Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene der Landeshauptstadt Potsdam wenden und kostenlos die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachten jede Beratung und jeden Antrag individuell.

    Adresse

    Hausanschrift

    Behlertstr. 3a (M/N)

    14467 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hinweise zur Gewährung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zwölftes Buch (SGB XII) - Drittes bis Neuntes Kapitel und Neuntes Buch (SGB IX) (Anlage 12)
    Unterhaltsverpflichtete und Ehegatten/Lebenspartner (Anlage 1)
    Wohngemeinschaften für Menschen mit geistigen und / oder körperlichen Behinderungen in Potsdam
    Belehrung Datenschutz sowie Information zur Datenerhebung nach Art 13 und 14 DS-GVO (Anlage 6.2)
    Stationäre Eingliederungshilfe für Erwachsene (leichte Sprache) - Flyer
    Einverständniserklärung zur Anforderung des Gutachtens vom MDK (Anlage 8)
    Belehrung zur Beantragung der Übernahme der Kosten für die Wohnungsräumung und -renovierung sowie der Übernahme der Mietweiterzahlung bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung (Anlage 6.5)
    Belehrung Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage 6.4)
    Beratungsstellen und Ansprechpartner zum Thema "Unabhängige Teilhabeberatung"
    Stationäre Eingliederungshilfe für Erwachsene - Flyer
    Empfangsbekenntnis der Anlagen 6.1 bis 6.5 sowie der Anlagen 12 und 13 zum Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (Anlage 13.1)
    Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam
    Hinweise zur Unterrichtung über § 23 SGB XII und 100 SGB IX Eingliederungshilfe-Ansprüche ausländischer Personen (Anlage 13)
    Erklärung über ausländische Rentenansprüche (Anlage 2.1)
    Informationen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform gemäß § 42 a Abs. 5 und 6 SGB XII (Anlage 6.4 a)
    Erklärung über die Entbindung von Schweigepflichten gemäß §§ 67 ff. SGB X (Anlage 7)
    Bundesteilhabegesetz (Reformstufen) - Merkblatt
    Bundesteilhabegesetz (FAQ) - Broschüre
    Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (mit Anlagen)
    Eingliederungshilfe für Erwachsene (leichte Sprache) - Flyer

    Weitere Informationen

    - Aufzug ist vorhanden - Hilfestellung durch Empfangstresen möglich

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Potsdam - 3848 Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene mit geistiger/körperlicher Behinderung außerhalb besonderer Wohnformen

    Beschreibung

    Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen mit sog. wesentlicher Behinderung. Wesentlich ist eine Behinderung dann, wenn die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist. Die Hilfen der Eingliederungshilfe dienen dem Zweck, der leistungsberechtigten Person eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll die Person befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) grundsätzlich nachrangig.

    Potsdamer Bürger, welche diese Hilfe beantragen möchten, können sich an die Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene der Landeshauptstadt Potsdam wenden und kostenlos die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachten jede Beratung und jeden Antrag individuell.

    Adresse

    Hausanschrift

    Behlertstr. 3a (M/N)

    14467 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Belehrung zur Beantragung der Übernahme der Kosten für die Wohnungsräumung und -renovierung sowie der Übernahme der Mietweiterzahlung bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung (Anlage 6.5)
    Belehrung Datenschutz sowie Information zur Datenerhebung nach Art 13 und 14 DS-GVO (Anlage 6.2)
    Einverständniserklärung zur Anforderung des Gutachtens vom MDK (Anlage 8)
    Eingliederungshilfe für Erwachsene (leichte Sprache) - Flyer
    Unterhaltsverpflichtete und Ehegatten/Lebenspartner (Anlage 1)
    Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam
    Stationäre Eingliederungshilfe für Erwachsene - Flyer
    Wohngemeinschaften für Menschen mit geistigen und / oder körperlichen Behinderungen in Potsdam
    Hinweise zur Gewährung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zwölftes Buch (SGB XII) - Drittes bis Neuntes Kapitel und Neuntes Buch (SGB IX) (Anlage 12)
    Hinweise zur Unterrichtung über § 23 SGB XII und 100 SGB IX Eingliederungshilfe-Ansprüche ausländischer Personen (Anlage 13)
    Erklärung über die Entbindung von Schweigepflichten gemäß §§ 67 ff. SGB X (Anlage 7)
    Stationäre Eingliederungshilfe für Erwachsene (leichte Sprache) - Flyer
    Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (mit Anlagen)
    Bundesteilhabegesetz (Reformstufen) - Merkblatt
    Erklärung über ausländische Rentenansprüche (Anlage 2.1)
    Beratungsstellen und Ansprechpartner zum Thema "Unabhängige Teilhabeberatung"
    Belehrung Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage 6.4)
    Bundesteilhabegesetz (FAQ) - Broschüre
    Informationen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform gemäß § 42 a Abs. 5 und 6 SGB XII (Anlage 6.4 a)
    Empfangsbekenntnis der Anlagen 6.1 bis 6.5 sowie der Anlagen 12 und 13 zum Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (Anlage 13.1)

    Weitere Informationen

    - Aufzug ist vorhanden - Hilfestellung durch Empfangstresen möglich

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
    • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Erwachsene (IES:Potsdam)

    Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir i. d. R. folgende Unterlagen:

    • Grundantrag
    • Personaldokumente
    • Mietvertrag
    • Einkommens- und Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Sparbriefe, Angaben zu Grundvermögen, Kapitalbildende Versicherungen bzw. Verträge, Bausparverträge)
    • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
    • Bescheid der Pflegekasse
    • Ärztliche Gutachten (soweit vorhanden)
    • Betreuerausweis (soweit gerichtliche Betreuung bestellt wurde)

    Hinweis:

    • die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
    • eine persönliche Vorsprache zur Beratung ist zu empfehlen

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.

    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Erwachsene (IES:Potsdam)

    Besondere Voraussetzungen bzw. Hinweise: 

    • die Fähigkeit der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss grundsätzlich wesentlich beeinträchtigt sein 
    • die Hilfegewährung bis zur Vollendung des 18. bzw. 21. Lebensjahres erfolgt innerhalb der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche 
    • die Leistungen sind gegenüber Leistungen anderer Sozialleistungsträger nachrangig (bspw. Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit)
    • die Hilfen werden abhängig von Einkommen und Vermögen erbracht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Erwachsene (IES:Potsdam)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
    • Untätigkeitsklage beim Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

    Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

    Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.

    Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Kindertagesstätten, Elternassistenz, Besuchshilfen, Teilhabe, Besuchsbeihilfen, Tagesbildungsstätte, Förderung der Verständigung, Beruf, heilpädagogische Leistungen, Krankenhausassistenz, Hilfsmittel, Assistenzleistungen, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Schulbegleitung, Leistungen zur Mobilität, Schulen, Frühförderung und Früherkennung, Leistungen für Wohnraum, Hochschule, Teilhabeleistung, Weiterbildung, Menschen mit Behinderungen, Persönliches Budget, Eingliederungshilfe, Inklusion, Behindertenhilfe, Begleitung im Krankenhaus, Sozialhilfe, Teilhabe an Bildung, Integration, Behinderung, soziale Teilhabe, Besondere Wohnform

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de