Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

    Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

    Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

    • im Hygienebereich,
    • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
    • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

    verwendet werden.  

    Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 90 02 36

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Horstweg 57

    14478 Potsdam

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

    Telefon Festnetz: 0331 8683-444

    Internet

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
      • Lehrgangsprogramm
      • Lehrgangsinhalte
      • Referierende und deren Qualifikation
      • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
      • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
      • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
      • Informationen zum Lehrmaterial
      • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
      • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
      • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
      • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer

    Voraussetzungen

    • Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
    • fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Biozid, Gefahrstoffverordnung, Sachkundelehrgang, Biozidprodukte, Biozidwirkstoffe, Desinfektionsmaßnahmen, Hygienemaßnahmen, GefStoffV, Anerkennung Qualifikation, Schädlingsbekämpfung, Biozid-Produkte, Befähigungsschein, Desinfektion, Qualifikation, Holzschutz, Anerkennung Sachkundelehrgang, Lehrgang, Holz- und Bautenschutz, Lehrgangsanbieter, Befähigungsscheininhaber, Begasung, Berufsqualifikation, Schulungsanbieter, Behördliche Anerkennung, Qualifikationsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de