Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
- im Hygienebereich,
- als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
- als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
verwendet werden.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)
Telefon Festnetz: 0331 8683-444
Internet
Stichwörter
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz
erforderliche Unterlagen
- Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
- Lehrgangsprogramm
- Lehrgangsinhalte
- Referierende und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
- genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
- erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
- fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Juli 2021 auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Informationen über Biozid-Produkte und deren Verwendung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.11.2022
Stichwörter
Biozid, Gefahrstoffverordnung, Sachkundelehrgang, Biozidprodukte, Biozidwirkstoffe, Desinfektionsmaßnahmen, Hygienemaßnahmen, GefStoffV, Anerkennung Qualifikation, Schädlingsbekämpfung, Biozid-Produkte, Befähigungsschein, Desinfektion, Qualifikation, Holzschutz, Anerkennung Sachkundelehrgang, Lehrgang, Holz- und Bautenschutz, Lehrgangsanbieter, Befähigungsscheininhaber, Begasung, Berufsqualifikation, Schulungsanbieter, Behördliche Anerkennung, Qualifikationsnachweis