Befähigungsschein Begasung Erteilung

    Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Horstweg 57

    14478 Potsdam

    Hausanschrift

    Postfach 90 02 36

    14469 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 8683-444

    Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

    Internet

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2019

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Erforderliche Zuverlässigkeit
    • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

    Verfahrensablauf

    • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Befähigungsschein, Begasung, Verantwortliche Person, Sachkundige Person, Inhaber, Biozid-Produkte, Sachkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020