• Glienicke/Nordbahn (Landkreis Oberhavel, Brandenburg)
Befähigungsschein Begasung Erteilung

Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

Adresse

Hausanschrift

Horstweg 57

14478 Potsdam

Hausanschrift

Postfach 90 02 36

14469 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8683-444

Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

Internet

Stichwörter

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

Version

Technisch erstellt am 28.01.2019

Technisch geändert am 25.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Fristen

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022

Version

Technisch erstellt am 20.12.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Befähigungsschein, Begasung, Verantwortliche Person, Sachkundige Person, Inhaber, Biozid-Produkte, Sachkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020