Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen (4.3.1(2)) Erteilung

    Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Horstweg 57

    14478 Potsdam

    Hausanschrift

    Postfach 90 02 36

    14469 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 8683-444

    Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

    Internet

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2019

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
    • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
    • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
    • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
    • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

    Voraussetzungen

    • Befähigungsschein
    • Sachkundenachweis
    • Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
    • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
    • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
    • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsklage

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Vor der erstmaligen Begasung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein am 12.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Begasung, Holz- und Bautenschutz, Gefahrstoffe, Gefahrenbereich, Sachkundenachweis, Hygiene, Befähigungsscheininhaber, Gefährdungsbeurteilung, Pflanzenschutzmittel, Biozid-Produkte, Biozid, Erlaubnis, Überwachung, Sachkundige Person, Verantwortliche Person, Arbeitsschutz, Schädlingsbekämpfung, Arbeitsschutzvorschriften, Desinfektion, Arbeitsmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020