• Wiesenau (Landkreis Oder-Spree, Brandenburg)
Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.

Beschreibung

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

Adresse

Hausanschrift

Horstweg 57

14478 Potsdam

Hausanschrift

Postfach 90 02 36

14469 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8683-444

Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

Internet

Stichwörter

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

Version

Technisch erstellt am 28.01.2019

Technisch geändert am 25.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
    • Inhalte der Qualifikation
    • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

Voraussetzungen

  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 07.10.2022

Version

Technisch erstellt am 20.12.2022

Technisch geändert am 24.02.2025

Stichwörter

Gefahrstoffverordnung, Anerkennung ausländische Qualifikation, Qualifikation, GefStoffV, Weiterbildung, Anerkennung Fortbildung, Berufsqualifikation, Anerkennung Qualifikation, Qualifikationsnachweis, Sachkundige Person, Sachkundenachweis, Gefahrstoff, Sachkunde, Fortbildung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020