• Temnitzquell (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen

Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

Adresse

Hausanschrift

Horstweg 57

14478 Potsdam

Hausanschrift

Postfach 90 02 36

14469 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8683-444

Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

Internet

Stichwörter

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

Version

Technisch erstellt am 28.01.2019

Technisch geändert am 25.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis
  • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)

Formulare

Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.

Voraussetzungen

  • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben

Rechtsgrundlage(n)

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
  • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang

Kosten

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 29.03.2022

Version

Technisch erstellt am 20.12.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Abfallbeseitigung, Asbesthaltige Baumaterialien, Abbruchsarbeit, Abbruch, Abfall, Fliesenkleber, Asbest, Baustoffe, Stoff, Rauch, Aufwirbelung, asbesthaltige Putze, Sanierung, Staub, Gemische, Putz, Stoffe, Schwachgebundenes Asbest, Gemisch, Sanierungsarbeiten, Spachtelmasse, Sanierungsarbeit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020