Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

    Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen

    Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 90 02 36

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Horstweg 57

    14478 Potsdam

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

    Telefon Festnetz: 0331 8683-444

    Internet

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis
    • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)

    Formulare

    Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.

    Voraussetzungen

    • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
    • Einhaltung der in der TRGS 519 "Asbest" enthaltenen Vorgaben

    Rechtsgrundlage(n)

    §8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

    Verfahrensablauf

    Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
    • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
    • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah nach Antragseingang

    Kosten

    Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Stichwörter

    Putz, Gemische, Sanierungsarbeit, Asbest, Fliesenkleber, Rauch, Aufwirbelung, Baustoffe, Schwachgebundenes Asbest, Abbruchsarbeit, Stoffe, Abfall, Spachtelmasse, Abbruch, asbesthaltige Putze, Abfallbeseitigung, Asbesthaltige Baumaterialien, Sanierungsarbeiten, Sanierung, Stoff, Staub, Gemisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English