Unternehmenskarte Ersatz

    Unternehmenskarte aufgrund von Verlust oder Diebstahl ersetzen

    Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen aufgrund von Diebstahl oder Verlust den Ersatz einer Unternehmenskarte.

    Beschreibung

    Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.

    Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.

    Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

    Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich bei der zuständigen Stelle oder online zu beantragen.

    Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt.

    Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte (Ersatzkarte) entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.

    Bei Diebstahl oder Verlust der Unternehmenskarte muss ein Nachweis über eine Anzeige (Diebstahlanzeige der Polizei) oder bei Kartenverlust eine schriftliche Erklärung (Verlusterklärung) der zuständigen Stelle bei der Antragstellung vorgelegt werden. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle eine Versicherung Eides statt verlangen.

    Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, so wird die Karte erneuert.

    Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetzte Karte ihre Gültigkeit.

    Eine wiedergefundene Karte ist der ausstellenden Behörde oder Stelle zurückzugeben.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Brandenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    - Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos

    - Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung

    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

    - Ggf. Bestätigung der Polizei zur Diebstahlanzeige

    Voraussetzungen

    Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §4 Abs. 4 FPersV

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für den Ersatz Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
    • Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

    Fristen

    7

    Bearbeitungsdauer

    1 – 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Verlust der Unternehmenskarte ist unverzüglich die antragsbearbeitende Stelle, welche die Karte erteilt, zu informieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 06.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiber, Antrag Fahrerkarte, Werkstattkarte, Fahrkontrollgerätekarten, Lenk- und Ruhezeiten, Güterbeförderung, FKR, Kraftfahrer, Gewerblicher Transport, Personenbeförderung, Unternehmenskarte, Kontrollkarte, Führerschein, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Güterverkehr, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)